hab mich geirrt... sorry!!!
Bei Eheschließung bzw. Familienzusammenführung vorzulegen / zu beachten:
- Mindestalter beider Ehegatten / Verlobten 18 Jahre
- Heiratsurkunde (legalisiert durch das zuständige Gouvernorat, das tunesische
Außenministerium und die Botschaft) oder Anmeldung zur Eheschließung in
Deutschland bescheinigt durch Standesamt, bzw. Bestätigung des dt. Standesamts,
dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind
- Kopie des Reisepasses des zukünftigen Ehepartners (bei nicht-deutschem
Ehepartner auch Kopie des Aufenthaltstitels)
- Nachweis von Grundkenntissen der deutschen Sprache des Antragstellers,
Sprachzertifikat des Goethe-Institutes „Start Deutsch 1“
- Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Partners, ausgestellt von der
zuständigen deutschen Meldebehörde
Last edited by dreamfighter; 03/02/2009 13:17.