übrigens ist auch eine Ehe, die in Tunesien geschlossen wurde, doch NICHT in Deutschland angemeldet wurde, in deutschen Augen nicht existent. Die gegenseitige Anerkennung von Eheschließungen setzt voraus, daß die Eheschließung im Heimatland angezeigt (und die Richtigkeit bestätigt) wird.
in Deutschland angemeldet gilt die Ehe bereits mit der legitimation der tuneschischen Heiratsurkunde/Vertrag bei der deutschen Botschaft in Tunesien.