...Es ist in Tunesien rein rechtlich gesehen nicht mehr strafbar, wenn Unverheiratete zusammenleben...

Tatsächlich gibt es ein Gesetz, daß dies verbietet - wenn sich jemand ausdrücklich darauf beruft und nicht zufällig einen sehr moderaten Richter findet, dann geht es für 6 Monate hinter tunesische Gardinen. :-)

Ist dasselbe wie körperliche Beziehungen zwischen Unverheirateten, die sind zwar eigentlich nicht strafbar, doch wenn die Moralpolizei gerufen wird, dann findet sich auch schnell ein Vergehen gegen die öffentiche Moral - und das wiederum ist strafbar. :-)
Hierzu übrigens ein Tip: Normale Hotels gelten, ebenso wie Stundenhotels/apartments, als "öffentlicher Raum" und die Polizei ist berechtigt, die Räumlichkeiten auch ohne richterliche Anordnung zu betreten - was bei einem auf Dauer gemieteten Apartment z.B. nicht der Fall ist, da muß angeklopft werden und wenn nicht aufgemacht wird, müssen sie draußen bleiben.