...Ich denke, grundsätzlich ist das möglich, da auch wieder in Deutschland null rechtskräftig...

übrigens ist auch eine Ehe, die in Tunesien geschlossen wurde, doch NICHT in Deutschland angemeldet wurde, in deutschen Augen nicht existent. Die gegenseitige Anerkennung von Eheschließungen setzt voraus, daß die Eheschließung im Heimatland angezeigt (und die Richtigkeit bestätigt) wird.

Inwieweit eine de-facto Ehe (Zusammenleben auch ohne Eheschließung) Einfluß auf Unterhaltszahlungen hat, darüber entscheidet im Zweifelsfall allerdings ein Gericht.