...Der Gedanke seinen Erben gleich mit in das Grundbuch eintragen zu lassen hat was für sich. Mal sehen was der Jurist dazu sagt...

In Tunesien ist es jedenfalls MÖGLICH, daß sich ein nicht-tunesischer Ehepartner ZUSAMMEN mit dem tunesischen Ehepartner als Miteigentümer (im Sinne von gemeinsamem Ehebsitz) ins Grundbuch eintragen läßt - diese Möglichkeit ist aber nur wenigen bekannt.
Ansonsten könnte man "sicherheitshalber" natürlich auch gleich einen Nacherben (z.B. Kind) eintragen lassen, was auf jeden Fall etwaige Probleme beim Tode eines Ehegatten vermeidet.