Hier ist ein interessanter Aufsatz über Spanien, Italien und Griechenland, der beispielhaft in die Probleme von Auslandserbschaften einführt:
Sehr interessant der Aufsatz.
Ich werde mich mit einem Notar und Rechtsanwalt über dieses Thema unterhalten.
Da werde ich , so hoffe ich, aufgeklärt.
Der Gedanke seinen Erben gleich mit in das Grundbuch eintragen zu lassen hat was für sich. Mal sehen was der Jurist dazu sagt.