Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob es in Tunesien ein "Testament" gibt, da sich die Erbfolge nach Scharia-Regeln richtet und m.E. auch nicht abgeändert werden kann.
Ich würde in jedem Falle ein etwaiges Testament auch bei einem deutschen Notar hinterlegen - zumindest dann, wenn Erblasser und Erbberechtigte deutsche Staatsbürger sind.

Hier ist ein interessanter Aufsatz über Spanien, Italien und Griechenland, der beispielhaft in die Probleme von Auslandserbschaften einführt:

http://www.rain-fuchs.de/skripten/A_IMMO.pdf