<grübel> bei einem deutschen Staatsangehörigen wird das Testament normalerweise in Deutschland eröffnet und die Erbmasse geht kraft Gesetzes auf die Erben über - damit wird er Eigentümer anstelle des vorherigen Eigentümers, und da hier das deutsche und nicht das tunesische Erbrecht zum Tragen kommt, muß Tunesien diese Entscheidung anerkennen.
Ich überlege mir, da wir Deutsche sind, in Tunesien bei einem Notar ein Testament zu hinterlegen. Das sollte wohl ausreichen, hoffe ich doch.
Gibt es dazu Meinungen oder Hinweise?