Ja, steht doch da.
Ging mir auch so. Hatte 2 Flüge für 100 Euro, wollte die einfach für den gleichen Preis verkaufen...aber puste-kuchen....25 Euro + den Differenzbetrag (Tagespreis des Fluges!).
Da wars aus, mit dem Schnäppchen

Hab dann die Flüge verfallen lassen, aber wenigstens meine Steuern wieder bekommen.
LG Simla
Sowohl bei der Umbuchung desselben Fluggastes auf einen anderen Flug als auch bei der Umbuchung desselben Fluges auf einen anderen Fluggast ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen, eine Rückerstattung bei Umbuchung auf einen billigeren Tarif kann nicht vorgenommen werden.