Hallo zusammen

Ich weiss nicht, ob`s jemanden interessiert oder hilft – ich schreibe es trotzdem mal…

Bei uns in der CH (jedenfalls in der Gemeinde in der ich arbeite) wird die Religionszugehörigkeit nur auf dem internen „Familienblatt“ und im System des Einwohnermeldeamtes eingetragen. Weder auf dem Geburtsschein, noch auf dem Heimatschein oder in der Geburtsmitteilung des Zivilstandamtes steht die Religion. Nur die Staatsangehörigkeit.

Bei Neugeborenen geht vom Einwohnermeldeamt aber ein Glückwunschsbrief an die Eltern, in dem sie gebeten werden die Personalien/Daten ihres Kindes zu kontrollieren und zu vervollständigen. Da schreiben dann also die Eltern unter dem Punkt Religion selber muslimisch, reformiert, evangelisch, römisch-katholisch, orthodox…oder konfessionslos (oder z.T. auch „noch ungeklärt“) rein. Inklusive Unterschrift beider Elternteile.

Wird allerdings von einer erwachsenen Person bei Zuzug angegeben, dass sie konfessionslos ist, muss der schriftliche Austritt aus der Kirche vorgelegt werden (betr. Kirchensteuern). Bei Muslimen muss nichts vorgelegt werden.

@ Pearl
Du musst das Kind nicht taufen lassen. Ich persönlich würde es nicht tun, da es (automatisch) Moslem ist, siehe auch Beitrag von AliBaba. Damit schadest du ihm aus muslimischer Sicht sogar. Sollte es später selber die andere Religion wollen, kann man sich ja auch später noch taufen lassen…

@ Gafsa1985
Wurdest du getauft? Oder bist du konfessionslos, weil sich die Eltern nicht einig waren?

Viele Grüsse