..Dann ist auch die Erwerbssteuer bei der Stadt (6 %) fällig, sowie die Anwaltsgebühr (2 %, oder vorher aushandeln)...
Genauer sind es 5% Übertragungssteuer und 1% Registrierungsgebühr (und 0,1% Vertragsgebühr) an den Staat und zuzüglich, wenn über einen Makler gekauft wurden, dort auch noch einmal 3%. Erst nach der Zahlung dieser Kosten kann der Grundbucheintrag erfolgen.
Nicht zu vergessen - auch die Grundsteuer (jährlich 2% vom Wert) muß entrichtet werden.
...Ganz wichtig, NIEMALS irgendwelche Summen mit nicht beim Zoll deklariertem Geld bezahlen, keine Anzahlungen usw. per WesternUnion senden, sondern stets bar und vor Ort gegen Quittung zahlen bzw. gemäß Vertrag per direkter Banküberweisung auf Firmenkonten...
Ja, diesen Fehler machen sogar sehr viele, daß sie Geld per WU senden oder nicht deklariertes Geld verwenden. Im ersten Fall wird das juristisch u.U. als "Schenkung" betrachtet und im zweiten Fall handelt es sich um ein schweres Devisen-Vergehen.
Was auch oft stattfindet, ist, daß Geld an Zwischenparteien gezahlt wird ("guter Freund", "Verkauf unter der Hand" etc.). Das funktioniert sogar meist ganz gut - bis zum dem Zeitpunkt, wo man Strom oder Wasser haben möchte, oder die Polizei mit dem Vorschlaghammer (tunesische Form der Abrißbirne) vor der Türe steht. :-)
Und abschließend noch eine Sache, die auch oft nicht bedacht wird: Es ist gar nicht einmal so einfach, bei einem späteren eventuellen Hausverkauf das dabei erzielte Geld (besonders, wenn es mehr ist als man selbst bezahlt hatte) wieder aus dem Land herauszubringen, ich kenne einige Leute, die zum Teil auf Millionen von Dinaren sitzen und die nicht "gewaschen/konvertiert" bekommen...