Liebe Nele,
hier ein paar Informationen zum Grundstückskauf, die ich zum Teil von Informanten kopiert habe. Ich gehe einfach mal davon aus, dass sie damit einverstanden sind.
Wenn man in TN Grundbesitz erwerben möchte, geht das nur über 1. einen Notar (man sollte darauf achten, dass man einen Anwalt und Notar in einer Person bekommt), 2. das Grundbuchamt und 3. den Gouvaneur, der die Resident-Karte ausstellt. Ohne diese Papiere, keine Chance auf Eigentum. Aber selbst dann, bekommt Frau nichts, wenn sie das Land verläßt.
Gütertrennung gibt es in TN so nicht. Einer Frau gehört vom Gesetz her, das, was sie in die Ehe bringt - nützt ihr aber nichts, wenn sie Ausländerin ist und z.B. das Land wegen Scheidung verläßt. Die Prozesse ziehen sich in der Regel so lange hin, bis alles verjährt ist. Ein rechtkräftiges Urteil gilt in TN 20 Jahre.
Falls es sich also um Dein Geld handelt, welches in einen Grundstückskauf oder Hausbau gesteckt werden soll, würde ich mich nicht auf einen gemeinsamen Eintrag im Grundbuch einlassen. Die Gründe wurden hier bereits vorher beschrieben.
Sobald man etwas zum Kauf gefunden hat, ist das wichtigste, dass man sich die "titre bleu" zeigen lässt. Das heisst, dass der Verkäufer mit diesem Papier bescheinigen kann, dass der Boden sein alleiniges Eigentum ist.
Desweiteren dürfen keine Schulden ( Steuern, Wasser, Strom) auf dem Haus lasten.
Wenn man sich über den Preis einig geworden ist, macht man beim Anwalt/Notar den Vorverkaufsvertrag.
Zwanzig Prozent der Kaufsumme sind üblicherweise sofort als Anzahlung zu leisten.
Wenn die Papiere korrekt sind, man seine eigenen Unterlagen alle mit hat, dann stellt der Anwalt den Antrag beim zuständigen Gouverneur
Bei einem korrekten Ablauf, sowie einer Genehmigung vom Gouverneur dauert es ca. ein halbes Jahr.
Danach erst bezahlt man die Restsumme, kann Strom und Wasser auf seinen Namen anmelden.
Dann ist auch die Erwerbssteuer bei der Stadt (6 %) fällig, sowie die Anwaltsgebühr (2 %, oder vorher aushandeln).
Ganz wichtig, NIEMALS irgendwelche Summen mit nicht beim Zoll deklariertem Geld bezahlen, keine Anzahlungen usw. per WesternUnion senden, sondern stets bar und vor Ort gegen Quittung zahlen bzw. gemäß Vertrag per direkter Banküberweisung auf Firmenkonten.
Bei Eheleuten muß beachtet werden, daß das Erbrecht in Tunesien zuungunsten der Witwe gestaltet ist und es nicht durch etwaige Verträge ausgehebelt werden kann. Insofern: wer zahlt, gehört ins Grundbuch!
Und dann darauf hoffen, dass der Rechtsanwalt/Notar koscher ist und die Dokumente richtig übersetzt werden. Ein Anwalt/Notar, der auf der Liste der Deutschen Botschaft steht, ist definitiv keine Garantie. Auch mit solchen Anwälten sind schon viele auf die Nase gefallen.
Ich würde mir dieses Vorhaben sehr gut überlegen!
Ein Rechtsanwalt/Notar in Tunesien wird immer alles zum Vorteil seines Landsmannes einrichten, wenn beide Partner involviert sind. Davon abgesehen sind die Gesetze dort eben immer zum Nachteil der Frau, vor allem zum Nachteil einer ausländischen Frau.
Vielleicht ist die Idee einer Vorschreiberin hier gar nicht so schlecht, dass Ihr in Deutschland Gütertrennung vereinbar – sprich, Dir wird ALLES in Deutschland im Falle einer Scheidung gehören. Er verzichtet auch auf jeglichen Unterhalt, und er kauft das Haus in Tunesien – falls er das überhaupt kann.
Das klingt vielleicht alles recht unromantisch, aber in der Regel verliert Frau bei so einem Vorhaben und im Falle einer Scheidung fast alles.
Sie kann natürlich versuchen zu klagen, um den Mann zur Auszahlung zu bewegen, aber das hat so weit ich weiß, noch nie geklappt.
Fazit: Überlege Dir das Ganze noch einmal.
Du musst davon ausgehen, dass das in Tunesien investierte Geld weg ist, und Du wahrscheinlich in Deutschland noch Unterhalt zahlen musst, wenn Dein Mann nicht so gut wie Du oder gar nichts verdient – natürlich vorausgesetzt, es käme zu einer Trennung und Scheidung – was ich Dir natürlich nicht wünsche.
LG
Janine