Die CIN wurde bei von mir eingeladenen Personen in der Deutschen Botschaft niemals verlangt - das einzige, wo sie vorgezeigt werden muß, ist bei der Beantragung eines Reisepasses, und wenn dann dort eine unzutreffende Berufsbeeichnung draufsteht, muß man in der Tat erst mal die CIN ändern (4 Wochen) und kann dann erst den Paß beantragen (2 Wochen).

Daß man von dem Türsteher der Deutschen BOtschaft manchmal abenteuerliche Begründungen hört, warum man nicht hineingelassen wird, ist bekannt - und daß er oft ein sehr rüdes Benehmen an den Tag legt (auch Deutschen gegenüber), ebenfalls. Ich glaube, daß ich noch nie in der Deutschen Botschaft war, ohne zunächst ein Wortgefecht mit ihm gehabt zu haben. Falls Deutschland Wert auf ein schlechtes Image legt, haben sie da genau den Richtigen eingestellt. Und was sagen die Mitarbeiter dazu: Reichen Sie doch ein schriftliche Beschwerde ein"...