**offtopic
Die ABH erteilt dir lediglich die Berechtigung, die Schulen entscheiden über Notwendigkeit zum Bestehen des Kurses. So wurde es uns mitgeteilt.
Lg aoaa
Stimmt ja mal gar net. Mein Mann wurde direkt von der ABH dazu verpflichtet, hab es hier schwarz auf weiß.. da steht sogar, dass er vor Ablauf von 6 mon. beweisen muß das er sich zu so einem Kurs angemeldet hat, sonst kann es zu Schwierigkeiten bei der Verlängerung der AE geben.
Nur mal so am rande bemerkt..
Sonst sende ich der Threaderöffnerin, meine besten Glückwünsche und viel Geduld, wenn der Mann hier in DE ist..

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das scheint wohl vom bundesland abzuhängen oder im ermessen der jeweiligen ausländerbehörde?
mein mann hat die AE für 3 Jahre sofort bekommen ohne den Kurs gemacht zu haben.
Der Mann von der ABH meinte nur dass er den kurs braucht wenn er die deutsche staatsbürgerschaft beantragen will. Das gleiche hat und die direktorin der Sprachschule gesagt bei der er den Kurs gemacht hat.
Von daher... nix ist so gewiss wie die ungewissheit
