**offtopic
Die ABH erteilt dir lediglich die Berechtigung, die Schulen entscheiden über Notwendigkeit zum Bestehen des Kurses. So wurde es uns mitgeteilt.
Lg aoaa [/quote]
Stimmt ja mal gar net. Mein Mann wurde direkt von der ABH dazu verpflichtet, hab es hier schwarz auf weiß.. da steht sogar, dass er vor Ablauf von 6 mon. beweisen muß das er sich zu so einem Kurs angemeldet hat, sonst kann es zu Schwierigkeiten bei der Verlängerung der AE geben.
Nur mal so am rande bemerkt..
Sonst sende ich der Threaderöffnerin, meine besten Glückwünsche und viel Geduld, wenn der Mann hier in DE ist..
