Original geschrieben von: Kati Belkhir
Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde den Zeitraum des Kurses zu verkürzen.


**offtopic

Die ABH erteilt dir lediglich die Berechtigung, die Schulen entscheiden über Notwendigkeit zum Bestehen des Kurses. So wurde es uns mitgeteilt.
Lg aoaa