Wer weiss, vielleicht zahlt der Vater seit Geburt an regelmässig Unterhalt. Wäre dann ja u.a. ein Nachweis, dass er sich "kümmert".

Und was hier ist, wenn er hier ist, ist erst mal egal. Zur Visabeantragung werden die aktuellen Verhältnisse geprüft. Auf "wenn er hier ist, dann..." kann da nicht gebaut werden.

Wenn die Mutter(Vater) des dt. Kindes in Tunesien gelebt hat, und der Vater(Mutter) die ganze Zeit nachweislich zusammen gelebt haben, kann auch in diesem Fall von einer Personensorge ausgegangen werden.

Möglichkeiten gibt es viele...........jedoch wird in den meisten Fällen es einfach nur so sein, dass im Urlaub ein Kind gezeugt wurde und jeder in seinem jeweiligen Heimatland lebt. Der Vater meist den Unterhaltsansprüchen nicht nachkommen kann.
LG Simla