Auch er ist in Deutschland aufgewachsen wurde dann aber zur Armee einberufen und ist seither( also vier Jahre) in Tunesien ganz allein
Tunesier (2. Generation) sind im Ausland von der Militärpflicht befreit.
Wenn er in Deutschland aufgewachsen ist, sollte er seit dem 16. Lebensjahr eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, später evtl. sogar eine Aufenthaltsberechtigung (heute Niederlassungserlaubnis).
Wieso ist er denn nach der angeblich Verweigerung in Tunesien geblieben?
Sollte er wirlich abgeschoben sein (was ja auch sein KÖNNTE), dann muss er mal richtig fett was auf dem Kerbholz gehabt haben, da er ja hier aufgewachsen ist.
Simla