"In Deutschland ist laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung und Erwerb von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf strafbar. Ausgenommen sind nur Faserhanf-Sorten, die auf einen künstlich stark erniedrigten THC-Gehalt hin gezüchtet wurden. Auch deren Anbau ist aber nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt.
Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten"
aber tut ja eigentlich nicht wirlich was zur sache. lol
lg
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