in D sind alle Drogen, also auch Erwerb und Besitz, illegal.. aber: bei geringen Mengen (variiert je Bundesland) werden unter Umständen die immer eingeleiteten Verfahren der Staatsanwaltschaft eingestellt wegen Geringfügigkeit. Aber: auch das ist immer Ermessenssache des Gerichts und kein Freifahrtschein.
MfG
Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.