guten morgen,
ich hab mir jetzt die ganzen langen texte und auszüge nicht wirklich detailliert durchgelesen *schäm*
ich weiß nur, wie es im oktober 2007 war bzw welche auskünfte damals die dt. botschaft und die hiesige abh gaben:
* VE hier für den angehenden studenten abgeben - mitzubringen gehaltsnachweise & mietvertrag - erspart ihm/ihr die einlage der rund 7000 euro auf einem konto
* uni-nachweise von TN, am besten bereits inkl. deutschkenntnissen erlangt an der uni
* jedoch nichts wie A1 oder dergleichen; level DSH /Test DAF kann im bundesgebiet erlangt werden - visum berechtigt zu einem jahr vorbereitenden sprachkursen, unieinschreibung bei visabeantragung NICHT nötig, man darf sich hier detailliert darum bemühen (sollte bei vorsprache in tunis jedoch über möglichkeiten schon ein wenig bescheid wissen)
* KV für Dtl. - hatten wir hier abgeschlossen, wenn ich mich recht entsine für 12 monate mit ca. 40 euro / mtl., zahlbar monatlich, ab einreise
* damalige aussae der abh hier: visum berechtigt zu studentenjobs. 1 jahr kann zur erlangung DSH / Test DaF genutzt werden, ggfs verlängerung möglich. in dem zeitraum muss einschreibung an der uni erfolgen. vias wird im rahmen der regelstudienzeit dann auch verlängert. nach studienabschluss verlängerung mgl zur arbeitssuche.
der herr der abh meinte augenzwinkernd, dass man den visumszweck durchaus auch abändern könne, falls der studierende plötzlich heiratet, plötzlich vater wird, plötzlich dies, plötzlich das....
die botschaft in tunis bestätigte damals per mail, dass die VE aus D und die KV in D ausreichen.
vll hat das ein wenig weitergeholfen.
lg & gutes gelingen,
sandra