Das sagt das Auswärtige Amt:

Der Antrag auf Legalisation von Urkunden muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden. Hierbei ist auch der Bezug zum deutschen Rechtsverkehr darzulegen, also z.B. die Mitteilung einer deutschen Behörde, dass für ein konkretes Anliegen Urkunden in legalisierter Form benötigt werden (bei einer Anmeldung zur Eheschließung wird vom Standesbeamten oftmals ein "Laufzettel" ausgehändigt).
Falls der Urkundeninhaber nicht selbst bei der Auslandsvertretung vorsprechen kann, etwa weil er sich in Deutschland aufhält, können Antrag und Urkunde auch übersandt werden. Der Antrag kann auch durch Verwandte oder Bekannte vor Ort eingereicht werden, wenn diese hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden. In allen diesen Fällen sollte dem Antrag eine Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises beigefügt werden.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...ation-ausl.html

Dein Freund muss einen Bekannten oder Verwandten benennen, der für ihn in Tunesien bei der Botschaft vertretungsberechtigt ist. Das Vollmachtsformular gibt es, glaube ich, beim Standesamt.