Marokko ist Vorreiter / Tunesien und Algerien rücken langsam nach
Tunis (bfai) - Franchising gewinnt im Maghreb an Bedeutung. Die Einsicht, dass insbesondere der beschäftigungsintensive Kleinhandel von dieser Art Kooperation mit ausländischen Unternehmen Nutzen ziehen kann, ist bei den Regierungen gewachsen. Vor allem französische, aber auch italienische und spanische Anbieter haben die Marktchancen erkannt und Möglichkeiten gefunden, die noch in Algerien und Tunesien bestehenden Restriktionen für den Transfer von Franchise-Gebühren zu umgehen.
Keines der drei Länder des Kernmaghreb hat bisher eine gesetzliche Regelung für Franchising getroffen, aber auch ungeregelt scheint diese Vertriebsform immer attraktiver zu werden. Allerdings ist die Ausbreitung des Systems von Land zu Land sehr unterschiedlich. Während es in Marokko bereits seit langem etabliert ist und stetig wächst, ist es in Tunesien weitgehend auf nationale Franchisegeber begrenzt und steckt in Algerien noch in den Kinderschuhen. Experten räumen diesem Vertriebsweg im Maghreb große Chancen ein, denn das Markenbewusstsein in der Bevölkerung wächst und die Regierungen sehen im Franchising eine Möglichkeit, Know-how auf kleine Unternehmen zu übertragen, die damit Arbeitsplätze schaffen. ...
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Nicht so offen wie die marokkanische steht die tunesische Regierung bisher dem Franchising gegenüber, ausländische Franchise-Geber müssen mit erheblichen Schwierigkeiten kämpfen. Das Gesetz Nr. 2005-60 vom 18. Juli 2005 erlaubt zwar die Vergabe von exklusiven Konzessionen zum Weiterverkauf von Waren, aber diese Konzessionen unterliegen einer restriktiven Genehmigungspraxis, die auf den Einzelfall abstellt. Bisher haben nur wenige ausländische Unternehmen, nahezu ausschließlich aus Frankreich, solche Genehmigungen erhalten.
Tunesische Franchise-Ketten dagegen entwickeln sich schnell, sie müssen auf die bestehenden Devisenrestriktionen keine Rücksicht nehmen. Denn sowohl die einmaligen Zahlungen an den Franchise-Geber als auch die regelmäßig anfallenden Franchise-Gebühren werden in der Zentralbank-Liste der laufenden Geschäfte nicht aufgeführt und sind damit grundsätzlich vom Devisentransfer ausgeschlossen. Diese Regelung kann allerdings umgangen werden, eine Deklaration als "Assistance Technique" oder als Nutzungsgebühr für geistiges Eigentum ist möglich und wird praktiziert.
Die tunesischen Restriktionen für Franchising werden auf Dauer keinen Bestand haben. Dem Vernehmen nach ist ein Gesetz über Franchising in Vorbereitung und die Devisenbestimmungen werden schrittweise gelockert. Allerdings wird die Öffnung nur langsam vonstatten gehen, denn die tunesische Regierung stuft den Kleinhandel und den heimischen Fastfood-Sektor als schutzbedürftig ein. ...
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http://www.bfai.de/fdb-SE,MKT200810228008,Google.html
Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft