Als Erziehungsberechtigte Person vertritt der KLäger/die Klägerin die Interessen des Kindes, es sei denn das JA ist in irgendeiner Weise anderweitig involviert oder aber mit der Wahrung des Kindesinteresses beauftragt worden.
Trifft das nicht zu und die "klagende" Person ist finanziell in der Lage die Kosten selber zu tragen wird es in der Regel auch so gehandhabt. Kommt es zu einem "Beschluß" gibt es Möglichkeiten an den Kindsvater heranzutreten.
LG Nomadin