Simla hat recht das Kind ist in diesem Sinne der Kläger und das Gerichtsverfahren wird vom Jugendamt bezahlt. Stellt sich aber raus das der " Vater " dann auch der Zeuger ist, dann muss er das gerichtliche Gutachten selbst bezahlen und auch einen Teil der Gerichtskosten.
Wassalam


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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