Egal wie auch immmer. Grundsätzlich muß mit eingeplant werden, dass der Kläger eventuell die Kosten vorerst entrichten muß um diese dann später (leider) eventuell einzuklagen...
DEUTSCHE LAND eben !
Grundsätzlich macht es aber auch Sinn, dass die Frau die Klage einreicht, wenn die Fristen aus welchen Gründen auch immer verpasst wurden.
LG