Original geschrieben von: Nomadin

Ansonsten läßt sich im Rahmen der Familienzusammenführung eine Möglichkeit finden nach Deutschland zu kommen.

..man beachte!
Die Anerkennung erfolgt ohne eine Überprüfung der biologischen Verwandtschaft zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater. In der jüngsten Vergangenheit wurde wiederholt die Problematik des Mißbrauchs der Anerkennung einer Vaterschaft im Ausländerrecht diskutiert. Dabei erfolgt die Vaterschaftsanerkennung insbesondere durch einen ausländischen Mann mit dem Ziel des Erhalts eines Aufenthaltstitels gemäß § 4 AufenthG. Oftmals handelt es sich dabei nicht um den biologischen Vater, und es besteht auch keine Bindung zu dem Kind bzw. ein Interesse an einer Bindung zu dem Kind.

Von dem her kann da nur die Botschaft Auskunft geben wie es mit einem Visum zum Kind, Frau, Besuch oder sonstiges aussieht.
LG Simla