Guten Morgen,

Kurzinfo, ausschlaggebend für das WIE die Vaterschaftsanerkennung rechtswirksam von statten gehen kann ist foldendes:
1. Soll die Vaterschaft innerhalb einer Ehe den Realitäten angepasst werden ist es notwendig die Scheidung vor der Geburt einzureichen. Wann sie dann rechtskräftig geschieden wird ist hierfür völlig unerheblich. Der Vorgang der Vaterschftsanerkennung ist dann ein rein formeller Akt und kann in einem Dreierabkommen im Vorwege festgelegt werden. Ein äußerst unkomplizierter Vorgang.
2. Wird das Kind innerhalb einer Ehe geboren und die Scheidung erst nach der Geburt eingereicht ist Vater des Kindes der Ehemann. Zur Anerkennung der Vaterschaft bedarf es vorerst einer Klage (ist egal wer diese einreicht von den dreien) in der festgestellt wird, wer nicht dr Vater ist.
Dann wiederum wird in einem weiteren Prozess festgestellt wer der Vater ist (in der Regel mit Gutachten etc.)und es kann eine Änderung erfolgen. Sehr kostenaufwendig und etwas kompliziert.
3. Wenn sich alle Parteien einig sind, die Scheidung (nach der Geburt eingereicht)in gutem Einvernehmen verläuft und das Kind eventuell schon geboren ist kann es sein, dass der Richter individuell entscheiden kann und eine etwas unkomplizierte Form der Vaterschaftsanerkennung zuläßt. Jedoch kommt man nicht um die KLage herum. Nur der Gutachter etc. könnte außen vor gelasen werden.

Ansonsten läßt sich im Rahmen der Familienzusammenführung eine Möglichkeit finden nach Deutschland zu kommen.
Ausschlaggebend ist das Einverständnis bzw. die allgemeingültige Vorgehensweise durch die in Deutschland lebende Person. Wenn diese nicht tätig wird, ist es nur über Einladungen von anderen Personen möglich... eben der übliche Weg.
LG