Hallo

Ich spreche französisch, aber nicht Deutsch dann ich benutze "Google übersetzen" danke für mich verstehen.


meine Freundin ist getrennt lebend von ihrem Ex-Mann und seine Scheidung wird vor dem Richter äußern der Januar 2009. Sie ist Deutsche und Leben in Deutschland und ich bin tunesischen Leben in Tunesien. Sie schwanger ist und unser Baby geboren in Februar 2009. weil, kann man heiraten dass nach der Scheidung... ich habe gemacht die ''Vaterschaftsanerkennung'' , ''Gemeinsame Sorgeerklärung'' and ''Erklärung in bezug auf den Namen eines kindes bei der geburt'' in Deutsche Botschaft, gutheißen durch die Mutter und ihr Ex-Ehemann (es ist nicht der Vater).


meine Frage :

1) Die Botschaft kann mir geben eine (Visum) für Entbindung und der Geburt meines Baby ???


Ich habe alles vorzubereiten für die Hochzeit (Nach ihrer Scheidung);

2) als Vater eines Kindes, ich muß das "Sprachzertifikat des Goethe-Institutes" für Hochzeit und Familienzusammenführung in Deutschland ?


danke für mir antworten und die Situation respektieren oder Wenn Sie weitere Tipps