HI,

wie Simla shon sagte, Ehe zählt ab Eheschließung.
Mit dem gemeinsamen Namen wirds schon schwieriger.
Musst du gemeinsam ein Familienbuch beantragen, wenn nicht eindeutig aus der EheUrkunde hervorgeht, dass du an jetzt anders heisst.
Lohnsteuerklasse kannst du erst ändern wenn dein Mann bei dir Wohnhaft gemeldet hat. Da ja sonst Steuerhinterziehung.

So ist das jedenfalls bei mir...

Lg Rotti