Hallo zusammen

Der Gastgeber muss nicht als erstes eine Verpflichtungserklärung ausfüllen. Der Gast (also der Tunesier) muss als erstes in seinem Land zur deutschen/schweizer/ö. Botschaft und das Touristenvisum beantragen. Dort wird dann entschieden, ob überhaupt eine Verpflichtungserklärung von einer in DE/Schweiz/Ö. wohnaften Person benötigt wird. Wenn ja, muss der Gast das entsprechende Formular ausfüllen und es an die Person weiterleiten, die für ihn/sie bürgt. Der Garant/in vervollständigt und unterzeichnet die Verpflichtungserklärung und lässt sie von ihrer/seiner Wohngemeinde kontrollieren. Diese prüft, ob die Garantin oder der Garant in der Lage ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Danach geht das Formular zum Amt für Migration (CH), welches die Formulare mit allfälligen Bemerkungen an die betreffende Vertretung weiter/zurückleitet.

Ich denke der Ablauf ist zu Beginn für DE der selbe (der Gast muss zuerst zur Botschaft). Falls der Ablauf sich verändert hat oder in DE anders ist, lass ich mich aber gerne korrigieren und aufklären!

@ sunrise
Ich habe Unterlagen dabei - kannst dir sie beim Treff ja dann mal anschauen ;-)