Du musst eine "Einladung" machen. D.h., du musst bei der Ausländerbehörde deines Wohnortes eine sog. Verpflichtungserklärung abgeben. Dies bedeutet, dass du für alle eventuellen Kosten haftest, die entstehen könnten, falls dein Gast nicht ordnungsgemäß wieder ausreist! Also falls er sich z.B. was zu Schulden kommen lässt, krank wird und behandelt werden muss, oder falls Kosten für eine Abschiebumg o.ä. entstehen sollten! Für diese Verpflichtungserklärung musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dein Einkommen wird (entsprechend der Anzahl der im Hauhalt lebenden Personen) berücksichtigt, du musst also Gehaltsabrechnungen oder sonstige Einkommensnachweise vorlegen. Außerdem brauchst du natürlich die genauen Daten der einzuladenden Person (am besten Passkopie faxen lassen). Das Papier, welches du dann von der Ausländerbehörde erhältst, schickst du der einzuladenden Person, welche damit (und mit weiteren erforderlichen Papieren) zur Botschaft in Tunis geht. Ob dann letztendlich ein Visum erteilt wird, hängst davon ab, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorhanden sind, und wie es um die Rückkehrbereitschaft der Person steht....

Wegen der Verpflichtung die du damit eingehst, ist so eine Einladung sehr gut zu überlegen! Es kommt nicht selten vor, dass Eingeladene abtauchen bzw. ins europäische Ausland verschwinden....