Aus deutscher Sicht auch, theoretisch und praktisch.
Staatsangehörigkeiten die man von Geburt an hat (durch die Eltern) können beibehalten werden und müssen nicht abgegeben werden!

Simla
...Unterschied zu den anderen "Optionsdeutschen" --> Kinder ausländischer Eltern die über einen langen und rechtmässigen Aufenthalt in D verfügen

....die müssen sich entscheiden