Aus deutscher Sicht auch, theoretisch und praktisch.
Staatsangehörigkeiten die man von Geburt an hat (durch die Eltern) können beibehalten werden und müssen nicht abgegeben werden!
\:\) Simla

...Unterschied zu den anderen "Optionsdeutschen" --> Kinder ausländischer Eltern die über einen langen und rechtmässigen Aufenthalt in D verfügen ;\) ....die müssen sich entscheiden