Aus dem NEUEN Personenstandsgesetz ab 1.1.2009:

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(1) Im Geburtenregister werden beurkundet
1. die Vornamen und der Familienname des Kindes,
2. Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt,
3. das Geschlecht des Kindes,
4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern sowie auf Wunsch
eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
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Daraus folgt, daß die Religion "islamistisch" in Deutschland ZUKÜNFTIG NICHT mehr eintragungsfähig ist, selbst wenn es von einem der Elternteile gewünscht wird.