Original geschrieben von: norbi
Hi Simla !
habe im Internet gelesen, dass die Religion eingetragen wird, wenn die "rechtlichen Eltern" dem nicht wiedersprechen
Du arbeitest doch wohl auf einer Gemeinde, kannst Du da nochmal nachfragen bitte.

Kann ich machen Norbi.
Aber im Falle einer deutschen, internationalen Geb.urkunde kann ich das sicherlich ausschliessen, denn es ist kein "Feld" dafür freigelassen/vorgesehen.
Im Familienbuch kann dies sicherlich freiwilig eingetragen werden, denn dort sind mehrere "Hinweise" möglich. Wie z.B. auch Hansi Müller, deutscher Staatsangehöriger.

Um welche Urkunde geht es Dir genau Norbi? Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Familienbuch?
LG Simla