Muslimische Eltern (meistens der Vater) sprechen ihrem neugeborenen Kind gleich nach der Geburt den ADHAN (Aufruf zum Gebet) in das rechte Ohr und die IQAMA (Aufruf unmittelbar vor dem Gebet) in das linke. Adhan und Iqama enthalten unter anderem beide die SHAHADA (Glaubensbekenntnis): "Ashadu an la ilaha illa-llah" (Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Gott/Allah) / "Ashadu anna Muḥammadan rasulu-llah" (Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Gottes ist). 
Dieses "Ins-Ohr-Sprechen" ist aber letztendlich nicht dasjenige, was ein Kind zum Muslim macht, sondern es ist lediglich Sunna, dies für das Kind zu tun. Das Neugeborene soll quasi mit diesen Worten gesegnet sein, und der Aufruf zum Glauben sowie die Einladung zum Gebet (sowie allgemein zu guten Taten) sollen das erste sein, was das Kind in seinem Leben hört.
Ein Glaubensbekenntnis ablegen um zum Muslim zu werden, das müssen nur Konvertiten. Diese erhalten dann (falls der Übertritt zum Islam z.B. offiziell in einer Moschee stattfindet) auch ein Papier, welches die Zugehörigkeit zum Islam bestätigt (wäre z.B erforderlich, wenn Hans Müller nach Mekka pilgern möchte oder soweit ich weiß auch dann, wenn er wie ein Muslim begraben werden möchte).