Nein, im Christentum sind Glaube und Staatsführung getrennt, es gibt insbesondere nicht den systemischen Anspruch auf die weltliche Rechtsprechung. Weitere Unterschiede sind z.B. daß der christliche Glaube keinen Ewigkeitsanspruch erhebt und Kritik, Zweifel und das Verlassen des Glaubens nicht unter Strafe stellt.