Es gibt hier im Prinzip nur eine richtige Handlungsweise: Sofort und ohne einen Tag zu zögern, die Scheidung einreichen. Anschließend, bis zur Scheidung in jedem Falle, ist er u.U. mit einem Teil seines Einkommens unterhaltsverpflichtet, wenn sein Einkommen höher ist als Deines. WENN er dann damit droht, seine Arbeit aufzugeben, gerät damit auch sein temporäres Aufenthaltsrecht in Gefahr.

Es mag zusätzlich noch sinnvoll sein, mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde zu reden - allein, damit er/sie über die Entwicklung auf dem laufenden ist und die Informationen nicht nur einseitig (vom Ehemann) erhält.

Ansonsten - es ist natürlich, daß er nicht zurück nach Tunesien will, denn mit seinem Verhalten würde er dort hinter schwedische Gardinen wandern (das steht dort als verbotenes "extrem islamistisches Verhalten" unter Strafe).