Hallo Nela,

ich kann aus einem aktuellen Anlass in der Bekanntschaft berichten,dass es nunmehr in TN auch darauf ankommt das das Kind vom VATER betreut wird, und eben nicht der Omi,Schwester etc des Mannes aufgedrückt wird- wenn er denn das Kind bei sich haben möchte bei einer Trennung. (bsp.TUN-TUN.Scheidungspaar). Kann er nicht nachweislich beweisen,dass er genügend Zeit hat, wird das Kind der Mutter zugesprochen.


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...