Das ist richtig das würde ich auch machen, aber das Problem ist ja das, das sie denken es nicht vom Vater zu bekommen.

Wer ist denn die Erzeihungsberechtigte Person? Ich denk enoch beide oder denn sie lebt ja in Scheindung und ist noch nicht geschieden, wenn er es nicht gibt kann man über Gericht in 24 Stunden eine Einzweiligeverfügung bekommen wo auch das bestätigt werden kann ob das Kind mit reisen darf, ich habe das gleiche für eine Freundin auch schon gemacht denn sie lebte auch in scheidnung und ist mit mir und dem kleinen Kind nach Tunesien ein paar mal geflogen, der Vater hat es auch nicht zu gelassen.

Es gibt für alles eine Lösung.

Claudia