Hallo

Thema kurz hochgeholt...

Habe hier nun öfters gelesen, dass Männer von deutschen Frauen aus dem Ausland auch (sofort) Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ist das (noch) richtig? Ich arbeite zur Zeit gerade als Vertretung beim Gemeindearbeitsamt. Hier in der Schweiz besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Besonders wenn er erst eingereist ist. Für finanzielle Unterstützung muss im Zeitraum von 2 Jahren mind. 12 Monate Arbeit (nicht zwingend aneinanderhängend) hier in der CH vorgewiesen werden können. Wenn das nicht der Fall ist – können wir die Person nur zur Arbeitsvermittlung anmelden.

LG