Du kannst ohneweiteres das Haus an deine Kinder vererben! Du musst sie nur zu lebzeiten mit ins Grundbuch eintragen lassen und ein offizielles Testament hinterlegen! Voraussetzung hier, das deine Kinder das auch wollen! Ich habe gerade ein Fall mit erlebt, das die Kinder das nicht wollten und so wurde das Haus samt Grund an ein tunesischen Kaufinteressenten verkauft! dieses geschah aber noch zu Lebzeiten der Besitzer!

LG aus Zarzis von Karsten