[quote=Simla
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Das dt. Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht/Ruhensanordnung befreit NICHT von der schrift. Ausreiseerlaubnis des Vaters! In Tunesien kann man dies nur beantragen, wenn man dort nachweislich wohnt und arbeitet.
Wie bitte? Was genau kann man dort beantragen, wenn man dort wohnt und arbeitet? LG anchadia