Original geschrieben von: anchadia

falls er es nach einem ertsen Streit aich noch entführen konnte. Kann man da direkt nach der Geburt nicht vorsorgen mit dem alleinigen Aufenthaltbestimmungsrecht für das Kind in Bezug auf Deutschland.

Die Gerichte bedanken sich. "Es ist zwar alles ok, wir ham uns ganz doll lieb, aber eine Grenzsperre hätt ich trotzdem schon gern mal"........und einen Platzverweis, eine Verfügung, die Ablehnung des betreuten Umgangs und und und

Aber zur Info, nicht vorbeugend ;\)
Die Grenzsperre durch Ausschreibung zur Grenzfahndung wird vom Bundespolizeipräsidium auf Ersuchen des Amtsgerichts vorgenommen. Das Ersuchen muss sich auf eine konkrete, sich tatsächlich abzeichnende Gefahr des widerrechtlichen Ausreisewillens des anderen Elternteils gründen.
Das Bundespolizeipräsidium kann dann die Ausschreibung des entführenden Elternteils wie der Kinder im Schengener Informationssystem (SIS) veranlassen und Fahndungsmaßnahmen einleiten.

Nicht zu vergessen, das man bei der Ausreise aus Deutschland kaum kontrolliert wird.
LG Simla