Hm, denke schon. Falls man dann nach Tunesien reisen würde wäre eine Art Freibrief des Tunesischen Konsulats erforderlich,- vermute ich.
Ob es hierfür reicht, dass dir von Deutscher Seite das alleinige Sorgerecht zusteht weiß ich nicht. Möglicherweise müßtest du es dann nochmal in Tunesien beantragen. Mit den entsprechenden Papieren dann zum Konsulat.
- So denke ich mir das.
Das dt. Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht/Ruhensanordnung befreit
NICHT von der schrift. Ausreiseerlaubnis des Vaters! In Tunesien kann man dies nur beantragen, wenn man dort nachweislich wohnt und arbeitet.
--> immernoch keine aktuelle Geburt mit deutschen Namen????