Original geschrieben von: Wuppi
"Nur durch eine Schenkung bereits vor dem Tode, ansonsten gilt vollumfänglich das tunesische Erbrecht. Davon abweichende Verträge werden nach meinen Informationen vor den Gerichten - und auch auf Betreiben des Justizministeriums - nur in extrem seltenen Einzelfällen anerkannt."

Heißt das, ein Ausländer der eine Immobilie erwirbt, kann diese nicht an vererben?


Das heißt wohl eher- falls er überhaupt eine Immobilie erwerben kann- dass er sie vererben kann an seine Tunesischen Angehörigen, aber vom Ehepartner eben nichts erben kann!!
Wenn meinem Mann etwas passiert, stehe ich mit nichts da!? Ich bin nicht erbberechtigt
Darf sowie eine Immobilien besitzen??
Schlimmer ist, unter Umstäenden ist die Gütertrennung in TN nicht das gleiche wie in D!!!
in D im Todesfall hat der Ueberlebende Anspruch auf ein Viertel, in TN nicht!!! Das wäre also ungleichmäßiges Risiko, wenn ich das richtig verstehe. Kennt sich da jemand aus?
Liebe Grüße, anchadia

Last edited by anchadia; 08/11/2008 19:46.