Frage von Jule wegen Nachname von Mutter wurde noch nicht beantwortet. (Das jemand das lustig findet -

- das soll nur und ausschließlich
ihr Mann entscheiden, ob er damit leben kann) Aber die Frage ist doch ob die Ausstellung des Passes nur aus diesem Grund verweigert werden kann. ???
Ich denke, wenn es hart auf hart kommt (ein tunesisches Kind mit einer deutschen Mutter wirklich Christopher Mustermann heisst), dann wird das tunesische Konsulat das tunesische Namensrecht anweden ---> die Kinder tragen den Familiennamen des Vaters.
So kann dann im tunesischen Pass aus einem Christopher Mustermann schnell ein Christopher ben Mohamed Khedira werden.
Anderes Beispiel: Eine Italienerin (Frau Roma) heiratet einen Deutschen (Herr Schmitt) in Deutschland und vereinbaren nach deutschem Namensrecht beide den Familiennamen "Schmitt". Frau Schmitt, geborene Roma, hat jedoch beide Staatsangehörigkeiten. So bekommt die einen netten deutschen Reisepass mit dem Namen SCHMITT, geborene Roma. Die Italiener aber wenden ausschliesslich ihr italienisches Namensrecht an und daher bekommt die den italienischen Reisepass mit dem Namen ROMA. Also hat auch diese Dame 2 Pässe mit 2 verschiedenen Namen!
So, ich denke jetzt ist alles komplett verwirrt

.
Aber das ist der ganz normale Wahnsinn.

Schade, dass hier niemand aktuell sein dt.-tn. Kind mit deutschem Vornamen beim Konsulat angemeldet hat.
Ich bin sicher in den letzten Jahren hat sich einiges getan. Muss ja, denn die Zeiten sind vorbei, als Tunesier hier als Gastarbeiter angeworben wurden.......diese haben inzwischen Kinder und nochmal Kinder.
LG Simla
--> wie gesagt, die Tunesier verweigern in Tunesien auch die Eintragung meines Familiennamens (den des Mannes). Sie lassen sich höchstens Mal auf ein EPOUSE herab
