Original geschrieben von: Dilan*

Meine alleinerziehende Freundin hatte genau aus diesem Grund einmal gewaltige Probleme bei der Ausreise. Danach hatte sie immer eine internationale Geburtsurkunde dabei, welche bezeugte dass der arabische Vater kein TN ist.

auf einer internationalen Geburtsurkunde sind keine Staatsangehörigkeiten vermerkt.

Aber ich kenne den Ärger......hatte ich in Ägpten auch.....man wollte dort ein Papier vom ägyptischen Vater ....(das ganze wohl abgeleitet vom arabischen Vornamen). Ich sagte, der Vater ist deutsch, ich hatte mal eine grosse Liebe in Marokko und habe daher mein Kind so genannt ---> und durfte weiterziehen
Simla