Hallo Jule,
Mich interessiert lediglich, wie es sich bei einem dt. Nachnamen verhält (und internat. Vornamen), ob mein Kind dann TN ist oder nicht...wie es mit einem tn pass aussieht, ob es einen haben darf oder nicht...ob mein kind nach Tn einreisen darf (mit vater oder mutter)
Wie Titch bereits geschrieben hat: Tunesischer Vater = Kind auch tunesisch.
Mann kann sein Kind nennen wie man es will,
die STAATSANGEHÖRIGKEIT hat dieses Kind automatisch ab Geburt vom Vater. Genauso wie dieses Kind ab Geburt automatisch deutsch ist.
Eine Pass/Kinderreisepass ist doch was ganz anderes! In Deutschland ist man z.B. erst ab 16 Jahre ausweispflichtig. Das heisst also nicht, dass man mit z.B. 2 1/2 Jahren nicht deutsch ist (wenn man keinen Kinderreisepass hat, da die Eltern nicht verreisen).
In dem Moment, wo man das Kind beim Konsulat anmeldet wird es registiert, nach Tunesien weitergeleitet und "gebucht". Alle neuen (Kinderreise)Pässe sind maschinenlesbar. Die Tunesier lesen ALLE Pässe an der Grenze (hat sicherlich jeder schon mal bemerkt!).......legt also eine blonde deutsche Mami den Kinderreisepass ihres superüssen blonden Kindes dem Grenzer vor, lässt er es in seinem Lesegerät scannen und schwupps, ja wie, die süsse kleine 3jährige blonde Charlotte Meier-Müllerschmidt ist ja TUNESISCH

(---> da vom Konsulat gemeldet!)
Die einzige Lücke wäre also, das Kind dem TNkonsulat zu verschweigen. Aber ich kenne keinen TNpapa der sein Kind seinem Konsulat verschweigen würde

, warum auch!
@Knast befreit nicht von der Ausreisegenehmigung
@Volljährig in TN erst mit 21 Jahren, nicht mit 18
@Tot: keine Ahnung!
LG Simla