Es gab probleme beim Zweitnamen. Da dieser normalerweise quasi von alleine dazugehört.
Bsp.
Mahammed Ben Hamoudi (da wurde das Ben nicht akzeptiert, weil dies laut dem T. Gesetz, ja der Sohn von hamoudi bedeuten würde, dies aber so nicht zulässig ist. Nun sollten wir beweisen, dass es sich um das Deutsche "Ben" handelt, ja lustig,wie willst das den beweisen? Als es dann hieß,wir bzw. unser 6 jähriger Sohn, würde evtl.die Ausreise!!! verweigert, mussten wir dies gerichtlich ändern lassen, was gar nicht so einfach ist.
Seltsamerweise stehts in der D geburtsurkunde, und Lustigerweise wurde es im tunesischen pass auch wieder so geschrieben, auf unsere Nachfrage hin, wurde uns erklärt, dass es ja das tun.Ben wäre??? Das soll einer verstehen. Genau der Selbe Name,nur bedeutet er nun was anderes, und dafür nen mords papierkram.
Last edited by missy; 07/11/2008 12:53.